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Wie
weiter mit der PDS im Land Sachsen-Anhalt?
Konzept
für eine finanzierbare Struktur bis 2010
Beschluss
der 1. Tagung des 9. Landesparteitages der PDS Sachsen-Anhalt
am
18. und 19. Juni 2005 in Wittenberg
1. Grundsätze der Finanzarbeit im Landesverband Sachsen-Anhalt
Die
innerparteiliche Finanzarbeit im gesamten Landesverband und allen
seinen Gliederungen ist konsequent auf Eigenfinanzierung zu orientieren.
Finanzierungs-quellen sind Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge,
Spenden und die staatlichen Mittel.
Die
Finanzierung des Landesverbandes erfolgt auf einer solidarischen
Basis durch die Kreisverbände. Innerhalb der Gliederungen soll
nach Notwendigkeiten ein Solidarausgleich gewährleistet werden.
Eigenfinanzierung geht vor Fremdfinan-zierung.
Die
Wahlkämpfe auf Landes- und Bundesebene werden ausschließlich aus
den staatlichen Mitteln finanziert, die im zentralen Wahlkampffonds
beim Parteivorstand angespart werden. Der Kommunalwahlkampf wird
zukünftig ausschließlich aus dem Kommunalwahlfonds finanziert.
Zusätzliche Ausgaben sind nur dann möglich, wenn sie durch die
vorherige Bildung von Rücklagen auf der entsprechenden Ebene gesichert
sind. Daher sind die Möglichkeiten der Bildung von Rücklagen aus
Einsparungen und der Kommunalwahlfonds auszunutzen und zu stärken.
Der Kommunalwahlfonds wird durch den Landesvorstand, vertreten
durch die Landes-schatzmeisterin/den Landesschatzmeister, verwaltet.
Er dient ausdrücklich nur zur Finanzierung der Kommunalwahlen.
Im Übrigen gilt der Beschluss der 1. Tagung des 7. Landesparteitages
der PDS Sachsen-Anhalt im Juni 2001 unverändert. Die Kreisverbände,
die sich bisher nicht am Kommunalwahlfonds beteiligen, werden
durch den Parteitag aufgefordert, ihre Haltung zu korrigieren.
Spenden
verbleiben auf der Ebene, in der sie eingeworben und eingenommen
wurden.
Der
PDS-Landesverband als wirtschaftliches Unternehmen muss kurz-
und mittel-fristig über Finanzierungssicherheit verfügen. Basis
der Finanzplanungen sind die zu erwartenden Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen
und Mandatsträgerbeiträgen. Daher ist es unerlässlich, mit mehr
Konsequenz die Beitragskassierung entsprechend Statut und Beitragsrichtlinie
einzufordern.
Der
Landesverband trägt, vertreten durch die Landesschatzmeisterin/den
Landes-schatzmeister, die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit
von Rechnungslegung und Buchführung sowie Abschlüssen im gesamten
Landesverband. Die Kreisvor-stände tragen die Verantwortung für
den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Buchhaltungsrichtlinie
in ihrem Verantwortungsbereich.
Die
vom Landesverband unterhaltene Landesgeschäftsstelle ist verantwortlich
für:
- die
Gehaltszahlungen an die MitarbeiterInnen des Landesverbandes
- die
Zahlung der gesetzlich vorgesehenen Steuern, Abgaben und Gebühren
- die
Abwicklung des gesamten weiteren Zahlungsverkehrs im Auftrag
von Kreisverbänden, soweit diese übertragen wurde
- die
Finanzierung der regionalen Geschäftsstellen
- die
Finanzierung landesweiter politischer Aktionen sowie des Büros
für Öffentlichkeitsarbeit
Dazu
stellen die Kreisverbände die jährlich im Rahmen der Finanzplanung
zu verein-barenden Zuschüsse an die Landesgeschäftsstelle termingerecht
zur Verfügung. Der Landesvorstand übt im Auftrag des Landesverbandes
die Arbeitgeberfunktion aus.
Zuschusszahlungen
zwischen den Kreisverbänden sind nur dann möglich, wenn gemeinsame
politische Aktivitäten geplant werden. Keinesfalls dürfen sie
zur Finan-zierung der vom gesamten Landesverband zu verantwortenden
regionalen Struktur verwendet werden.
Über
die Verwendung von Überschüssen auf Landesebene ist ein Einvernehmen
zwischen dem Landesvorstand und den Kreisvorständen herzustellen.
Überschüsse in den Kreisverbänden sind von den Kreisvorständen
verantwortungsbewusst selbst zu verwalten.
Für
den Landesverband ist sowohl eine kurz- als auch mittelfristige
Finanzplanung durchzusetzen, in die auch die Aufwendungen für
Wahlkämpfe einbezogen werden.
Deutlich
mehr als bisher ist die politische Wirkung der Ausgaben für die
öffentliche Ausstrahlung und für Wahlkämpfe zu überprüfen. Auf
aufwendige Veranstaltungen ohne öffentliches Signal müssen wir
verzichten. Traditionelle nach innen gerichtete PDS-Veranstaltungen
müssen zukünftig durch die interessierten TeilnehmerInnen finanziert
werden.
Durch
den Landesvorstand ist im Einvernehmen mit den Kreisvorständen
eine mittelfristige Personalplanung umzusetzen. Entsprechend der
solidarischen Grund-prinzipien unserer Partei sind alle Möglichkeiten
auszuschöpfen, einen betriebs-bedingten Personalabbau zu vermeiden.
2.
Mitglieder
Mit
dem Jahresabschluss 2004 findet die Vorhersage zur Entwicklung
der Mitglieder und der damit in Zusammenhang stehenden Beiträge
und Spenden ihre Bestätigung.
Am
Ende des Jahres 2004 waren ca. 58 % unserer Mitglieder im Alter
über 65 Jahre. Diese Altersgruppe hat einen entscheidenden Einfluss
auf die Entwicklung des PDS-Landesverbandes, und dies nicht nur
finanziell betrachtet. Es sind immerhin ca. 3.700 Mitglieder,
d.h. in dieser Größenordnung werden wir mittelfristig Mitglieder
verlieren. Austritte und Wegzüge liegen etwa auf dem gleichen
Niveau wie Eintritte, spielen also für die Prognose eine untergeordnete
Rolle. Damit finden bereits ältere Prognosen, die bis 2007 erstellt
wurden, ihre Bestätigung.
Entsprechend
der Mitgliederdatei waren am Ende des Jahres 2004 6.434 Mitglieder
organisiert. Für die Prognose der Entwicklung der Finanzen wird
von folgenden Mitgliederzahlen ausgegangen.
Stand
per 31.12.
|
Mitglieder
|
2004
|
6400
|
2005
|
5400
|
2006
|
4400
|
2007
|
3400
|
2008
|
3400
|
2009
|
3400
|
2010
|
3400
|
Mit
sinkendem Anteil der älteren GenossInnen besteht die Chance, den
Mitglieder-verlust durch Gewinnung neuer Mitglieder zu kompensieren.
Das lässt den Schluss
zu, dass sich der Mitgliederbestand im Landesverband Sachsen-Anhalt
ab dem Jahr 2008 auf einem Niveau von 3.400 GenossInnen einpegeln
könnte.
3.
Beiträge und Spenden
Für
das Jahr 2004 wurde ein Durchschnittsbeitrag von 11 € für bezahlende
Mitglieder ermittelt. Damit liegen wir am Ende der Landesverbände
in den neuen Bundes-ländern. Beiträge sind für die PDS die Haupteinnahmequelle.
Wir wissen um unsere Reserven. Und genau deshalb müssen wir uns
für beitragssteigernde Maßnahmen und Ideen entscheiden. Eine Steigerung
jährlich um einen Euro ist ein realistisches Ziel, dass aber nicht
ohne energische Anstrengungen auf allen Ebenen erreicht werden
kann.
Daraus
wären folgende Beitragsentwicklungen möglich:
Jahr
|
Beitragseinnahmen
bei 11 € Durchschnitt
|
Beitragseinnahmen
bei jährlich plus 1 €
|
2004
|
916.862
|
|
2005
|
800.712
|
800.712
|
2006
|
668.712
|
729.504
(12 €)
|
2007
|
536.712
|
634.296
(13 €)
|
2008
|
448.800
|
571.200
(14 €)
|
2009
|
448.800
|
612.000
(15 €)
|
2010
|
448.800
|
652.800
(16 €)
|
Wie können
wir höhere Beiträge erreichen?
Die
Erfahrung der letzten Jahre zeigt uns, wie schwer und mühselig
es ist, einen satzungsgerechten Beitrag einzufordern. Aber mit
der Währungsumstellung auf den Euro war uns tatsächlich eine beachtliche
Steigerung von über 2 € gelungen.
- Die
Zielstellungen für Beitragssteigerungen in den kommenden Jahren
werden von allen anerkannt. Damit wollen wir folgende Beitragsdurchschnitte
erreichen:
2006
12 €
2007
13 €
2008
14 €
2009
15 €
2010
16 €
2.
Wir brauchen im Landesverband Sachsen-Anhalt (und in der gesamten
PDS) eine Debatte zur satzungsgerechten Beitragszahlung. Und diese
im Zusam-menhang mit der Debatte, wie viel jedem einzelnen Mitglied
die PDS wert ist. Aber diese Diskussion können wir nicht nur einzelnen
Mitgliedern überlassen. Auch wenn es unbequem ist, viele sollten
dieses Gespräch suchen. Die Hauptverantwortung für diesen Prozess
tragen die Vorstände auf allen Ebenen.
- Der
Bankeinzug sollte als verwaltungsarmes und prüfungssicheres
Verfahren für die Beitragszahlung ausschließlich genutzt werden.
Auch dazu bedarf es Überzeugungsarbeit. Bis zum Ende 2007 wollen
wir 80 % unserer Mitglieder für das Lastschriftverfahren werben.
Dabei können alternative Formen von Mitgliederversammlungen,
Treffs und Betreuungsbesuchen gefunden werden. Über Workshops
sollte den Beitragsverantwortlichen angeboten werden, sich mit
Erfahrungen und Argumenten auszustatten, um im Gespräch zu über-zeugen.
Spenden/Mandatsträgerbeiträge
Die
Mandatsträgerbeiträge der Landtagsabgeordneten unterstützen die
Finanzierung des Landesverbandes. Diese Größe (jährlich ca. 160.000
€) kann bis zum ersten Quartal des Jahres 2006 fest eingeplant
werden. Bei gleichem Wahlergebnis wie 2002 wird die Anzahl der
Landtagsabgeordneten geringer, da nach der Parlaments-reform mit
einer kleineren Fraktion zu rechnen ist.
Bei
den Spenden ist ebenfalls von einem Rückgang auszugehen, da gegenwärtig
fast ausschließlich Mitglieder der PDS Spender sind. Um eine annähernde
Prognose für die Entwicklung der Spenden zu erhalten, sollte wiederum
von einem durch-schnittlichen Spendenbeitrag je Monat von ca.
1,50 € je Mitglied ausgegangen werden. Im letzten Jahr spendete
jedes Mitglied monatlich im Durchschnitt 1,80 €, dies jedoch unter
der Voraussetzung von Spendenaufrufen zur Kommunalwahl.
Jahr
|
Mandatsträgerbeiträge/Spenden
Land
|
Spenden
Kreise
|
2004
|
162.000
|
142.000
|
2005
|
160.000
|
110.000
|
2006
|
145.000
|
90.000
|
2007
|
145.000
|
73.000
|
2008
|
145.000
|
61.000
|
2009
|
145.000
|
61.000
|
2010
|
145.000
|
61.000
|
Auch
hier sind alle Mittel auszuschöpfen, um zusätzliche Spenden einzuwerben.
Mögliche Wege sind:
- Feste
Vereinbarungen mit Spendern, ob PDS-Mitglied oder auch nicht,
als sichere Finanzierungsquellen für die politische Arbeit.
- Die
Orientierung auf Spenden von außen, insbesondere auch von juristischen
Personen.
- Die
Nutzung von Aktionen und politischen Höhepunkten zur gezielten
Einwerbung zusätzlicher projektbezogener Spenden.
4.
Effektive und finanzierbare Organisations- und Geschäftsstellenstruktur
im PDS-Landesverband Sachsen-Anhalt
Ausgangspunkt
ist eine Aufgabenbeschreibung, mit der wir als Partei wahrge-nommen
werden und dabei im demokratischen System verankert bleiben.
Voraussetzung
dafür bildet neben dem Grundgesetz vor allem das Parteiengesetz.
Es definiert Parteien und legt für uns Handlungsspielräume fest.
Im
§ 1 des Parteiengesetzes werden die Aufgaben der Parteien im politischen
System benannt:
§
Mitwirkung an der politischen Willensbildung der Bürgerinnen und
Bürger
§
Einflussnahme auf die öffentliche Meinung
§
Anregungen über politische Bildung vermitteln
§
Teilnahme der BürgerInnen am politischen Leben fördern
§
Heranbildung von BürgerInnen, die öffentlich Verantwortung übernehmen
§
Aufstellung von BewerberInnen für Wahlen
Dort
ist eindeutig festgelegt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel
ausschließlich für diese Aufgaben verwendet werden.
Daraus
ergeben sich für den Landesverband der PDS weiterführende Aufgaben,
die über eine finanzierbare Geschäftsstellen- und Personalstruktur
realisiert werden müssen.
Geschäftsstellenstruktur
1.
Landesgeschäftsstelle
Über
ihre funktionalen Aufgabenbereiche sichert die Landesgeschäftsstelle
Arbeits-aufgaben des Landesvorstandes in den Bereichen:
·
Büro/Sekretariat
·
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
·
Landeswahlbüro
·
Dokumentation/Archivierung
·
Mitgliederleben/Parteiorganisation
·
Politische Bildung/Grundsatzfragen
·
Technische Dienste/Internet/Kommunikation
·
Inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung des KIZ
·
Koordinierung der Arbeit in den Regionen bzw. Kreisverbänden
·
Buchhaltung/Belegwesen/Bankeinzug der Zuwendungen
·
Politische Jugendbildung und projektbezogene Praktika
Im
Zusammenwirken mit den Landesorganen des PDS-Landesverbandes unterstützt
die Landesgeschäftsstelle inhaltlich und organisatorisch die Arbeit
des Landespartei-rates. Weiterhin leistet sie Dienste für die
Landesschiedskommission, die Landes-finanzrevisionskommission
sowie den Landesfinanzrat. Darüber hinaus ist sie An-sprechpartner
für PDS-Mitglieder, SymphatisantInnen und BürgerInnen für Grund-satzprobleme
oder Probleme des Alltages.
2.
Regionale Geschäftsstellen
Der
Landesverband unterhält und finanziert mittelfristig Geschäftsstellen
in den Regionen (Regionalgeschäftsstellen). Weitere Geschäftsstellen
in den Kreisen werden zurzeit über Kreisverbände finanziert, allerdings
setzt die Einnahmesituation des gesamten Landesverbandes hier
enge Grenzen. Die politische Präsenz der PDS in Sachsen-Anhalt
sollte zukünftig vor allem durch ein Netz von Bürgerbüros der
Abgeordneten und der Regionalgeschäftsstellen gesichert werden.
Die funktionalen Aufgaben der Partei werden vor allem strukturell
über regionale Geschäftsstellen und die Landesgeschäftsstelle
abgesichert.
Um
dies erfolgreich umzusetzen und in der Fläche des Landes Anlaufpunkte
für BürgerInnen anzubieten, wird der Landesvorstand beauftragt,
in Vorbereitung der Landtags- und Bundestagswahlen mit den KandidatInnen
geeignete Verabredungen zu treffen. Der Landesvorstand, vertreten
durch die Landesschatzmeisterin/den Landesschatzmeister, wird
beauftragt, beginnend im 2. Halbjahr 2005 unter Berück-sichtigung
der Kündigungsfristen alle Kreisgeschäftsstellen zu schließen.
Die Kreisvorstände werden aufgefordert, die Standorte der regionalen
Geschäftsstellen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Personal
Der
PDS-Landesverband hat in den vergangenen Jahren die ihm gestellten
Aufgaben mit immer weniger finanziellen, materiellen und personellen
Ressourcen erfüllen können. Dies konnte durch eine bessere Koordinierung
und Rationalisierung
erreicht
werden. Freiwerdende Stellen wurden nicht mehr besetzt. Der Personal-bestand
wurde sozial verträglich durch vorzeitige Inanspruchnahme der
Rentenre-gelungen der letzten Jahre möglich. Zur Zeit nutzen zwei
MitarbeiterInnen die Mög-lichkeit des zwischen Parteivorstand
und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Altersteilzeitvertrages.
Bereits
jetzt ist aber offensichtlich, dass der Personalbestand weiter
reduziert werden muss und Aufgaben anderweitig erfüllt bzw. gestrichen
werden müssen.
Wesentliche
Aufgaben der hauptamtlichen MitarbeiterInnen sind:
·
die Beförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit,
·
politische Willensbildung, Grundsatzarbeit und politische Koordinierung
in der Partei,
·
Mitgliederentwicklung, -gewinnung und -pflege,
·
politische Bildungsarbeit,
·
Öffentlichkeitsarbeit, Führung von politischen Kampagnen und Wahlkämpfen,
·
Erfüllung der nach dem Parteiengesetz und der Finanzordnung vorgegebenen
Aufgaben (Mobilisierung von Einnahmen, Mitgliederprogramm, Buchhaltung,
Rechenschaftslegung),
·
Organisierung der notwendigen Verwaltungsarbeit in den Geschäftsstellen
(politisch-organisatorische und Koordinierungsaufgaben).
Daraus
ergibt sich folgende funktionelle Grundstruktur für die Landesgeschäftsstelle:
·
Landesgeschäftsführer/in
·
Landesschatzmeister/in
·
Mitarbeiter/in Parteientwicklung/Grundsatzarbeit
(einschließlich Mitgliedergewinnung, Politische Bildung)
·
Mitarbeiter/in Öffentlichkeitsarbeit/Wahlen
(einschließlich Internet, Pressearbeit)
·
Mitarbeiter/in Finanzen/Buchhaltung
·
Sekretariats-/Büroleiter/in
(einschließlich Organisation, Dokumentation, Archivierung)
Hinzu
kommen Regionalmitarbeiter des Landesverbandes, deren Anzahl vom
jewei-ligen Stand der Regionalisierung und von der Finanzierbarkeit
abhängt.
Folgende
Wege zur schrittweisen Personalreduzierung sollten vor allem genutzt
werden:
·
Nach entsprechender Prüfung Nichtwiederbesetzung von Stellen,
deren StelleninhaberInnen aus Altersgründen oder anderen
Gründen ausscheiden
·
Einsatz von MitarbeiterInnen des Landesverbandes in anderen
Parteistrukturen (bei Fraktionen, PDS-Abgeordneten, in Wahlkreisbüros)
·
weitere Nutzung der Möglichkeiten von Altersteilzeit über die
im Altersteilzeit-Tarifvertrag festgelegte Quote hinaus, einschließlich
Prüfung der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente durch
MitarbeiterInnen.
Betriebsbedingte
Kündigungen sollten das äußerste Mittel bleiben, können jedoch
nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie sind auch unter den Bedingungen
des bis 2005 gültigen Manteltarifvertrages im Landesverband bei
Vorliegen entsprechender Beschlüsse rechtlich zulässig. Wohl
wissend um die Bedeutung des Personals für die Aktions- und Kampagnenfähigkeit
des Landesverbandes und um die soziale Verantwortung für unsere
MitarbeiterInnen sollten wir aber jede Möglichkeit nutzen, um
betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Der
Landesvorstand wird beauftragt, die funktionalen Aufgabenbereiche
bei Beibehaltung des Prinzips der Regionalisierung, der Kompatibilität
zur Bundespartei und den anderen Landesverbänden sowie unter Berücksichtigung
spezifischer Aufgaben durch eine geeignete Personalstruktur abzusichern.
Dabei muss gleich-zeitig geprüft werden, inwieweit auf bestimmte
Aufgaben verzichtet werden kann bzw. durch welche Maßnahmen eine
weitere Reduzierung der Verwaltungsarbeit möglich wird.
Dieser
Beschluss schreibt folgende Parteitagsbeschlüsse fort:
·
Grundsätze zur Finanzarbeit im PDS-Landesverband Sachsen-Anhalt
ab dem Finanzjahr 2001 (Beschluss der 2. Tagung des 6. Landesparteitages
der PDS Sachsen-Anhalt)
·
Beschluss zu Strukturentwicklung des PDS-Landesverbandes Sachsen-Anhalt
(Beschluss der 2. Tagung des 6. Landesparteitages der PDS Sachsen-Anhalt)
|