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Fraktion DIE LINKE
im Landtag Sachsen-Anhalt
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Preisexplosion bei Milch und Milcherzeugnissen

Zu den jetzt angekündigten Preiserhöhungen für Milch und Milcherzeugnissen erklärt der Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hans-Jörg Krause:


„ Es steht außer Zweifel, dass Lebensmittel und insbesondere auch Milch und Milcherzeugnisse bisher weit unter ihrem Wert veräußert worden sind. Der Vergleich zwischen einem Liter Milch und einem Liter Mineralwasser ist inzwischen sprichwörtlich. Während in anderen Branchen Preiserhöhungen sehr locker gehandhabt wurden, waren die Lebensmittelpreise praktisch die Inflationsbremse. Mit ihnen sind die Lebensunterhaltungskosten bewusst gedrosselt worden, woraus andere Wirtschaftsbereiche ihren Vorteil ziehen konnten. Insofern sind Veränderungen in den Preisrelationen zugunsten der Landwirte durchaus nachvollziehbar.

Allerdings bleibt nur zu hoffen, dass die in Aussicht gestellten 6 Cent mehr für den Liter Milch tatsächlich bei den Milchbauern ankommen.

Darüber hinaus bleibt trotzdem die Frage, ob es gerechtfertigt ist, so kurzfristig und überhitzt und überhaupt mit einer Preiserhöhung bei den Endverbrauchern zu reagieren. Und worauf wird hier eigentlich reagiert? Es sind nicht die Produktionskosten bei den Bauern, sondern es wird hier einzig und allein von einem zunehmenden Bedarf gesprochen. Das ist für meine Begriffe eine sehr unsolide Basis für eine einseitige Preiserhöhung. Fest steht also, dass eine zu erwartende Preiserhöhung nichts mit erhöhten Erzeugerpreisen zu tun hat. Eher besteht der Verdacht, dass der Handel und eventuell auch die Verarbeitungsunternehmen die Gunst der Stunde nutzen möchten.

Immerhin wurden und werden in diesen Branchen die höchsten Gewinne eingefahren. Sie zählen zu d e n W a c h s t u m s b r a n c h e n auch hier in Sachsen-Anhalt.

Höhere Aufkaufpreise zugunsten der Landwirte sind zwar überfällig, hätten aber auch schon früher ermöglich werden können und müssen, ohne diese heftige Wirkung auf die Einzelhandelspreise in Aussicht zu stellen.

Kurzum, eine Erhöhung von Lebensmittelpreisen
a) kann nur in Relation zu anderen Lebensunterhaltungskosten erfolgen,
b) darf unter den Bedingungen von Hartz IV und anderen prekären Lebensverhältnissen nicht zu einer generellen Erhöhung der Lebensunterhaltungskosten führen oder aber die Zuwendungen für Menschen in diesen Lebenslagen sind zu erhöhen und
c) muss sich unbedingt in der Einkommenssituation der Landwirte niederschlagen.“


Magdeburg, 31.07.2007

 

 


 
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