Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Fraktion DIE LINKE: Man kann nur wiederholen - Mit neuem Informationszugangsgesetz
hinkt Landesregierung der Zeit hinterher
Die Landesregierung
hat heute auf Vorschlag von Innenminister Holger Hövelmann den Entwurf für das neue sachsen-anhaltische
Informationszugangsgesetz beschlossen, der in der Juli-Sitzung
des Landtages in erster Lesung beraten werden soll. Hierzu erklärt
die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion
Gudrun Tiedge:
„Bereits am 24. Mai 2007 hat Innenstaatssekretär Rüdiger
Erben die Öffentlichkeit über das Gesetzesvorhaben
informiert. Und am dem heutigen Tag tritt der Innenminister mit
nahezu derselben Erklärung vor die Presse. Da können
auch wir nur wiederholen, was wir seinerzeit erklärt hatten
- vielleicht ist ja doch die Wiederholung die Mutter
der Weisheit.
Wir begrüßen es, dass nun endlich auch die Landesregierung
von Sachsen-Anhalt aus ihrem Tiefschlaf bezüglich der Informationsfreiheit
erwacht ist und ihre Blockadehaltung aufgegeben hat.
Denn während bereits 1998 in Brandenburg, 1999 in Berlin,
2000 in Schleswig-Holstein, 2002 in Nordrhein-Westfalen und 2006
im Bund Informationsfreiheitsgesetze in Kraft getreten waren,
gestaltet sich der Weg zu einem Informationsfreiheitsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt als äußerst schwierig und langwierig
- obwohl man bereits seit nunmehr schon sechs Jahren die Chance
für ein solches Gesetz gehabt hätte.
Zur Erinnerung:
Im Februar 2001 wurde durch die PDS-Fraktion erstmalig der
Entwurf eines Informationszugangsgesetzes
auf den parlamentarischen
Weg gebracht, welcher der Diskontinuität unterlag. Der zweite
Versuch wurde in der 4. Legislaturperiode unternommen,
doch da reagierten die damaligen Koalitionsfraktionen
von CDU und FDP
ablehnend darauf.
Und jetzt, im dritten Anlauf der Fraktion der Linkspartei.PDS,
liegt seit Sommer 2006 dem Parlament wiederum der
Entwurf eines Informationszugangsgesetzes vor. Aber
seit fast einem Jahr schmort
der Gesetzentwurf in der Schublade der Ausschussberatungen
mit der Begründung, das man auf den angekündigten Gesetzentwurf
der Landesregierung warten wolle.
Jetzt liegt
der Entwurf nun endlich vor. Doch was lange währt,
wird nicht immer gut. Hoffen wir nur, dass im gesetzlichen Handlungsspielraum
auch wirklich das drin ist, was uns der Gesetzestitel verspricht
- nämlich der grundsätzlich voraussetzungslose freie
Zugang zu amtlichen Informationen für die BürgerInnen
und Bürger
Die Fraktion
der LINKEN erwartet mit Einbringung des Gesetzentwurfes in
den Landtag eine zügige und vor allem gleichberechtigte
Behandlung sowie konstruktive Diskussion der dann vorliegenden
beiden Entwürfe im Interesse einer umfassenden Informationsfreiheit.
Ein politisches und einseitiges Taktieren auf dem Rücken
der Bürgerinnen und Bürger ist für uns nicht hinnehmbar.“
Magdeburg, 3. Juli 2007
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