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Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Anrechnung von Geldgeschenken bei Jugendweihen, Konfirmation und Kommunion ist demütigend und entwertet solche Traditionen

Birke Bull, Sozialpolitikerin der Linkspartei.PDS:

Die Medien berichteten in mehrern Ländern von der Praxis einiger ARGEn oder Optionskommunen, Geldgeschenke für junge Menschen zur Jugendweihe, zur Kommunion, zur Konfirmation auf die Leistungen des SGBII (Hartz IV) anzurechnen und diese gegebenenfalls daraufhin zu kürzen.

Diese Anrechnung von Geldgeschenken ist nach Geist und Buchstanben von Hartz IV auch geboten, auch wenn gelegentlich versucht wird, etwas anderes im Sinne einer schamhaften politischen Schadensbegrenzung zu verbreiten. Fakt ist: Privilegiertes Einkommen muss bundesrechtlich klargestellt werden.

Die derzeitige Praxis demütigt nicht nur die jungen Menschen, die sich auf den Anlass und die damit verbundenen Gesten des Schenkens gefreut haben, sondern es entwertet auch solche traditionellen Veranstaltungen selbst.
Nach Auskunft der Bundesregierung liege es jedoch im Ermessen der Träger – der ARGEn oder der Optionskommunen – auf eine solche diskriminierende Praxis zu verzichten. Sie geht davon aus, dass es solche Anrechnungen nicht geben wird.

So einfach ist es jedoch nicht. Das Gesetz selbst sieht von einer Anrechnung von so genannten privilegierten Einnahmen ab, wenn sie einer anderen Zweckbestimmung dienen als dem Lebensunterhalt und wenn die finanzielle Situation der Hilfebedürftigen dadurch nicht so günstig beeinflusst werden, dass Leistungen des Staates nicht mehr gerechtfertigt werden.
Ob der dadurch ersparte PC oder die Fahrerlaubnis also zum Lebensunterhalt gehören könnte, oder das Geld die Situation der jungen Menschen ungerechtfertigt verbessert, kann sich jeder selbst zurecht argumentatieren.

Sinnvolller wäre nach Auffassung der Linkspartei aber eine klare bundesrechtliche Regelung. Solche Geschenke sollten dann nicht berücksichtigt werden,

* wenn sie zu Ereignissen gewährt werden, die di aus einer weltlichen oder religiösen Gewohnheiten innerhalb ihrer sozialen Lebenswelt verankert sind
* und nicht periodisch wiederkehren.

Bis zu einer bundesrechtlichen Regelung sind dennoch die ARGEn und die Optionskommunen aufgefordert, sich und den Betroffenen solche diskriminierenden Praktiken zu ersparen.

Magdeburg, 27. April 2007

Birke Bull
sozialpolitische Sprecherin

 

 
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