Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: Anrechnung von Geldgeschenken bei Jugendweihen,
Konfirmation und Kommunion ist
demütigend und entwertet solche Traditionen
Birke Bull,
Sozialpolitikerin
der Linkspartei.PDS:
Die Medien
berichteten in mehrern Ländern von der Praxis
einiger ARGEn oder Optionskommunen, Geldgeschenke für junge
Menschen zur Jugendweihe, zur Kommunion, zur Konfirmation auf die
Leistungen des SGBII (Hartz IV) anzurechnen und diese gegebenenfalls
daraufhin zu kürzen.
Diese Anrechnung von Geldgeschenken ist nach Geist und Buchstanben
von Hartz IV auch geboten, auch wenn gelegentlich versucht wird,
etwas anderes im Sinne einer schamhaften politischen Schadensbegrenzung
zu verbreiten. Fakt ist: Privilegiertes Einkommen muss bundesrechtlich
klargestellt werden.
Die derzeitige
Praxis demütigt nicht nur die jungen Menschen,
die sich auf den Anlass und die damit verbundenen Gesten des Schenkens
gefreut haben, sondern es entwertet auch solche traditionellen
Veranstaltungen selbst.
Nach Auskunft der Bundesregierung liege es jedoch im Ermessen der
Träger – der ARGEn oder der Optionskommunen – auf
eine solche diskriminierende Praxis zu verzichten. Sie geht davon
aus, dass es solche Anrechnungen nicht geben wird.
So einfach
ist es jedoch nicht. Das Gesetz selbst sieht von einer Anrechnung
von so genannten
privilegierten Einnahmen ab, wenn sie
einer anderen Zweckbestimmung dienen als dem Lebensunterhalt und
wenn die finanzielle Situation der Hilfebedürftigen dadurch
nicht so günstig beeinflusst werden, dass Leistungen des Staates
nicht mehr gerechtfertigt werden.
Ob der dadurch ersparte PC oder die Fahrerlaubnis also zum Lebensunterhalt
gehören könnte, oder das Geld die Situation der jungen
Menschen ungerechtfertigt verbessert, kann sich jeder selbst zurecht
argumentatieren.
Sinnvolller
wäre nach Auffassung der Linkspartei aber eine
klare bundesrechtliche Regelung. Solche Geschenke sollten dann
nicht berücksichtigt werden,
* wenn sie
zu Ereignissen gewährt werden, die di aus einer
weltlichen oder religiösen Gewohnheiten innerhalb ihrer sozialen
Lebenswelt verankert sind
* und nicht periodisch wiederkehren.
Bis zu einer bundesrechtlichen Regelung sind dennoch die ARGEn
und die Optionskommunen aufgefordert, sich und den Betroffenen
solche diskriminierenden Praktiken zu ersparen.
Magdeburg, 27. April 2007
Birke Bull
sozialpolitische Sprecherin
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