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Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Kommunen bei Erhebung von Beiträgen mehr Spielraum einräumen

Die Linkspartei.PDS Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt spricht sich dafür aus, den Kreisen, Städten und Gemeinden in strikter Anwendung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze der Gemeindeordnung das Recht zu gewährleisten, sowohl über die Erhebung von Beiträgen, als auch deren Staffelung in ihren Satzungen von der Wirtschaftskraft der Abgabepflichtigen abhängig auszugestalten. Unsere Forderung an den Landesgesetzgeber sehen wir in Referenz an die Grundsatzentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2007.

In Sachsen-Anhalt gibt es mittlerweile kaum eine Kommune, die nicht unter dem Zwang der Haushaltskonsolidierung und auf Grund von Beanstandungen der Kommunalaufsicht gezwungen wird, Beiträge zu erheben. Unter Berücksichtigung des § 91 Absatz 2 Satz 2 GO LSA wären ein Verzicht oder eine moderatere Belastung satzungsrechtlich möglich.

Wir fordern die Einhaltung des Solidarprinzips. Denn in Sachsen-Anhalt ist es niemanden zu erklären ist, warum in Bad Kösen Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen erhoben werden, im benachbarten Bad Salza jedoch nicht. Oder in Bitterfeld für Anliegerstraßen Ausbaubeiträge von 75 % zu zahlen sind und im benachbarten Delitzsch nur 10 %. In so fern gewinnt die Grundsatzentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts auch über Ländergrenzen hinweg an Bedeutung.

Magdeburg, 23. Februar 2007

Gerald Grünert

 


 
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Update 23.02.2007

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