Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Rote Karte des Bundesverwaltungsgerichts für A 143
und hemdsärmelige Verkehrspolitiker
Außerordentlichen
Respekt hat der für Raumordnungsfragen
zuständige Landtagsabgeordnete der Linkspartei.PDS im Magdeburger
Landtag, Dr. Uwe-Volkmar Köck, den Richtern des undesverwaltungsgerichtes
in Leipzig für ihre Entscheidung zur A 143 gezollt.
Da das Urteil
nicht in der Sache, sondern über die Rechtskonformität
des Planungsverfahrens entschieden habe, ist dies vor allem ein
Dämpfer für eine allzu hemdsärmelige Verkehrpolitik
auf Bundes- und Landesebene. Mittels Verkehrswegebeschleunigungsgesetzen
und spitzfindigen Passagen in den Naturschutz- und Umweltgesetzen
wird seit Jahren versucht, das Gewicht der Belange des Umwelt-
und Naturschutzes zu mindern, um diese Aspekte bei Abwägungen
leichter „wegwägen“ zu können.
Würde Herr Schröder, seines Zeichens verkehrspolitischer
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, die Funktion der A 143 einmal
unvoreingenommen betrachten, würde er erkennen müssen,
dass ein Ringschluss sicher wünschenswert, aber nicht „zwingend
notwendig“ sei.
Denn die A 143 ist sowohl für die Nord – Süd – (Berlin – München,
Berlin – Frankfurt) wie für die Ost – West – Verkehre
(Dresden – Magdeburg – Hannover und Dresden – Leipzig
- Göttingen) allenfalls als Umleitungsstrecke relevant.
Selbst für die Verkehre mit Zielpunkt Magdeburg, die über
die neue A 71 in den Raum Sangerhausen geleitet werden, ist die
A 143 uninteressant.
Was bleibt, ist ein Entlastungseffekt für das Schkeuditzer
Kreuz von den aus dem Süden kommenden und nach Magdeburg fließenden
Verkehren und eine Streckenersparnis auf der Relation A 38 – Berlin.
Der Wegfall der mit höchsten Belastungen für die Anwohner
behafteten Abfahrt Salzmünde wäre schließlich auch
für die Stadt Halle zu verschmerzen – blieben dadurch
doch solche Wohnlagen wie Dölau sowie die Dölauer Heide
und die Giebichensteinbrücke von Zubringerverkehr verschont.
Die vom Bundesverwaltungsgericht erzwungene Pause sollte vor allem
genutzt werden, um nochmals kritisch die Notwendigkeit des Projektes
zu hinterfragen.
Magdeburg, 17. Januar 2007
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