Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Bleiberechtsregelung darf nicht zur staatlichen
Abschiebehilfe verkommen
Zum Bleiberechts-Kompromiss
der Großen Koalition und aus
Anlass der Innenministerkonferenz am 16. und 17. November 2006
erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Dolores
Rente:
„Der
erzielte Koalitions-Kompromiss zum Bleiberecht von lange in der
Bundesrepublik
lebenden Menschen mit Duldung ist unzureichend
und inakzeptabel.
Demnach können geduldete AusländerInnen mit acht - bzw.
sechsjährigem Aufenthalt ein Bleiberecht erhalten, wenn sie
für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und der Erteilung
des Bleiberechts keine sicherheitspolitischen Bedenken im Wege
stehen.
Zwar ist zu
begrüßen, dass inzwischen auch die Koalition
die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung sieht, jedoch
ist der gefundene Kompromiss mehr als dürftig und schafft
Voraussetzungen für neue, härtere und inhumanere Abschiebekriterien
für geduldete Flüchtlinge und MigrantInnen.
Damit die Bleiberechtsregelung nicht zur Abschiebehilfe wird,
fordert die Fraktion der Linkspartei.PDS:
* die Sicherstellung,
dass langjährig in der Bundesrepublik
lebende ausländische Personen infolge fortgesetzter Duldungen
sowie die hier geborenen und aufgewachsenen ausländischen
Kinder einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten;
* die Schaffung eines gesetzlichen Bleiberechtes nach fünf Jahren Aufenthalt
ohne Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung;
* den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt;
* den einstweiligen Abschiebestopp für die von der bisherigen Abschiebepraxis
Betroffenen bis zum Inkrafttreten einer umfassenden Bleiberechtsregelung.
An die künftige Bleiberechtsregelung sind viele Hoffnungen
und Forderungen geknüpft – von Betroffenen, Hilfsorganisationen
und unzähligen lokalen Bündnissen.
Die Linkspartei.PDS
fordert im Rahmen der stattfindenden Innenministerkonferenz den
Innenminister des Landes auf, nicht beim jetzigen Kompromiss
stehen zu bleiben, sondern im Interesse eines modernen Zuwanderungsrechtes
Regelungen zu schaffen, welche die Flüchtlinge und MigrantInnen
nicht als gesellschaftliche Bedrohung begreifen, sondern als gesellschaftliche
Bereicherung ansehen."
Magdeburg, 16. November 2006
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