Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: „ Personalentwicklungskonzept“ ist
ausschließlich buchhalterisch bilanziertes Personalabbaukonzept
Die Fraktion
der Linkspartei. PDS wird sich mit Vorstellungen des Finanzministers
sehr sorgfältig befassen. Als eine erste
Einschätzung erklärt die Sprecherin der Fraktion für
Personalpolitik Dr. Helga Paschke:
„Finanzminister Bullerjahn hat genau das getan, was zu erwarten
war. Der Personalbestand der Landesbediensteten wird buchhalterisch
am Durchschnitt der anderen Bundesländer gemessen. Hinzu kommt
ein „Demografiefaktor“, und dementsprechend errechnete
man die Abbauraten bis 2020. Mit diesem Herangehen offenbart sich
ein prinzipielles Defizit nicht nur in unserem Bundesland. Personalpolitik
wird schwerpunktmäßig als Finanzpolitik betrachtet.
Das ist sie auch, aber nicht nur.
Eine Schieflage droht zudem zwischen drastischen Einschnitten bei
den nachgeordneten Bereichen und moderaterem Personalabbau in der
Kernverwaltung - je näher das Ministerium, desto moderater
der angestrebte Personalabbau.
Von einem Personalentwicklungskonzept
ist dieses Papier weit entfernt, denn Sparkonzepte sind kein
Ersatz für Politikkonzepte. Ganz
zu schweigen davon, dass Personalabbaukonzepte - für sich
in die Diskussion gebracht - wenig geeignet sind, Motivationsschübe
bei Landesbediensteten auszulösen. Das täte aber dringend
Not, werden diese doch seit Jahren von Politik und Öffentlichkeit
fast ausschließlich als Kostenfaktor wahrgenommen.
Was fehlt,
ist der Abgleich mit den Herausforderungen und Aufgabenstellungen
an den Öffentlichen Dienst bis 2020. Deshalb hat der Landtag
auch seit Jahren ein Leitbild für den Öffentlichen Dienst
gefordert. Ein Personalabbaukonzept ist davon nur ein Bruchteil.
Der Finanzminister
versteht unter politischer Schwerpunktsetzung in solchen Bereichen
wie
Bildung, ein paar Beschäftigte mehr
zu „veranschlagen“, als es der Durchschnitt der Bundesländer
ergibt. Sind damit die personellen, aber vor allem auch die inhaltlichen
Voraussetzungen für einen so bedeutsamen Schwerpunktbereich
der Landespolitik geschaffen? Wie steht der Finanzminister zur
Eigenständigkeit der Hochschulen, wenn er einer budgetierten
Einrichtung nun Personalabbauraten vorschreiben will?
Ähnlich bedenklich ist die Situation bei der Polizei. Gradmesser
für eine quantitative und qualitative Bewertung der Richtigkeit
von Personalentscheidungen im Bereich der Polizei kann und sollte
ausschließlich die Stärkung der Polizeireviere und damit
der Erhalt und Ausbau der Flächenpräsenz der Polizei
sein. Mit Durchschnittswerten ist hier niemandem geholfen.
Es bleibt die
Frage, ob der Durchschnittsvergleich der Länder
ein hinlängliches Mittel für Personalkonzepte darstellt.
Eins steht schon jetzt fest: Der Durchschnitt von heute wird nicht
der von 2020 sein, denn bisher gibt es keine Anzeichen, dass die
Länder dieser Abwärtsschraube im Personalbestand Einhalt
gebieten. Die Diskussion muss deshalb wohl grundsätzlicherer
Natur sein.“
Magdeburg, 26. Oktober 2006
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