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Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS:
„ Personalentwicklungskonzept“ ist ausschließlich buchhalterisch bilanziertes Personalabbaukonzept

Die Fraktion der Linkspartei. PDS wird sich mit Vorstellungen des Finanzministers sehr sorgfältig befassen. Als eine erste Einschätzung erklärt die Sprecherin der Fraktion für Personalpolitik Dr. Helga Paschke:

„Finanzminister Bullerjahn hat genau das getan, was zu erwarten war. Der Personalbestand der Landesbediensteten wird buchhalterisch am Durchschnitt der anderen Bundesländer gemessen. Hinzu kommt ein „Demografiefaktor“, und dementsprechend errechnete man die Abbauraten bis 2020. Mit diesem Herangehen offenbart sich ein prinzipielles Defizit nicht nur in unserem Bundesland. Personalpolitik wird schwerpunktmäßig als Finanzpolitik betrachtet. Das ist sie auch, aber nicht nur.
Eine Schieflage droht zudem zwischen drastischen Einschnitten bei den nachgeordneten Bereichen und moderaterem Personalabbau in der Kernverwaltung - je näher das Ministerium, desto moderater der angestrebte Personalabbau.

Von einem Personalentwicklungskonzept ist dieses Papier weit entfernt, denn Sparkonzepte sind kein Ersatz für Politikkonzepte. Ganz zu schweigen davon, dass Personalabbaukonzepte - für sich in die Diskussion gebracht - wenig geeignet sind, Motivationsschübe bei Landesbediensteten auszulösen. Das täte aber dringend Not, werden diese doch seit Jahren von Politik und Öffentlichkeit fast ausschließlich als Kostenfaktor wahrgenommen.

Was fehlt, ist der Abgleich mit den Herausforderungen und Aufgabenstellungen an den Öffentlichen Dienst bis 2020. Deshalb hat der Landtag auch seit Jahren ein Leitbild für den Öffentlichen Dienst gefordert. Ein Personalabbaukonzept ist davon nur ein Bruchteil.

Der Finanzminister versteht unter politischer Schwerpunktsetzung in solchen Bereichen wie Bildung, ein paar Beschäftigte mehr zu „veranschlagen“, als es der Durchschnitt der Bundesländer ergibt. Sind damit die personellen, aber vor allem auch die inhaltlichen Voraussetzungen für einen so bedeutsamen Schwerpunktbereich der Landespolitik geschaffen? Wie steht der Finanzminister zur Eigenständigkeit der Hochschulen, wenn er einer budgetierten Einrichtung nun Personalabbauraten vorschreiben will?

Ähnlich bedenklich ist die Situation bei der Polizei. Gradmesser für eine quantitative und qualitative Bewertung der Richtigkeit von Personalentscheidungen im Bereich der Polizei kann und sollte ausschließlich die Stärkung der Polizeireviere und damit der Erhalt und Ausbau der Flächenpräsenz der Polizei sein. Mit Durchschnittswerten ist hier niemandem geholfen.

Es bleibt die Frage, ob der Durchschnittsvergleich der Länder ein hinlängliches Mittel für Personalkonzepte darstellt. Eins steht schon jetzt fest: Der Durchschnitt von heute wird nicht der von 2020 sein, denn bisher gibt es keine Anzeichen, dass die Länder dieser Abwärtsschraube im Personalbestand Einhalt gebieten. Die Diskussion muss deshalb wohl grundsätzlicherer Natur sein.“

Magdeburg, 26. Oktober 2006

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Update 26.10.06
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