Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die
Linkspartei.PDS: Polizeistrukturreform darf nicht zum Reförmchen
verkümmern
Zu den heutigen
Ankündigungen des Innenministers zu einer
künftigen Polizeistrukturreform erklärt die rechts- und
innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:
„Eine Reform im Bereich der Polizei ist nötig und längst überfällig.
Schon seit geraumer Zeit forderte deshalb die Fraktion der Linkspartei.PDS
eindringlich, im Zuge der Kreisgebietsreform auch eine Polizeistrukturreform
in Sachsen-Anhalt anzugehen. Polizeidirektionen in Magdeburg, Halle,
Dessau, Stendal, Halberstadt und Merseburg sind aus unserer Sicht
einfach zuviel!
Eine konsequente Reduzierung auf dieser strukturellen Ebene ist
zwingend geboten.
Wichtig ist,
diesen Prozess nach gründlicher Prüfung
und Analyse mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl und
ausschließlich gemeinsam mit den Polizistinnen und Polizisten
anzugehen.
Innenminister
Hövelmann beabsichtigt nun, dem Kabinett ein „Drei-Polizeidirektionen-Modell“ vorzuschlagen.
Damit ist der ursprüngliche eindeutige Vorschlag eines extra
dafür gebildeten Expertengremiums zur Polizeistrukturreform
im Innenministerium, welcher in aller Konsequenz vorsah, nur noch
zwei der bislang sechs Direktionen in Magdeburg und Halle zu erhalten,
vom Tisch.
War es der „starke Gegenwind“ des Ministerpräsidenten
Böhmer oder seines Amtskollegen Daehre, der die Entscheidung
des Innenministers auf „neuen Kurs“ gebracht hat?!
Gradmesser
für eine quantitative und qualitative Bewertung
der Richtigkeit von Strukturentscheidungen im Bereich der Polizei
kann und sollte aus Sicht der Linkspartei.PDS ausschließlich
die Stärkung der Polizeireviere und damit der Erhalt und Ausbau
der Flächenpräsenz der Polizei sein. Das wird insbesondere
dadurch gewährleistet, dass Aufgaben sowie Personal von den
Direktionen an die Reviere umverteilt werden müssen.
Die Linkspartei.PDS
fordert im Verlauf dieses Reformprozesses die Stärkung der Polizei in der Fläche und eine damit
verbundene Präsenz der Beamtinnen und Beamten vor Ort im Interesse
des subjektiven Sicherheitsbedürfnisses der Bürgerinnen
und Bürger unseres Landes.
Ausschließlich von diesen Kriterien sollte es abhängen,
ob man einer Zweier- oder Dreiervariante hinsichtlich künftiger
Polizeidirektionen den Vorrang gibt.“
Magdeburg, 25. August 2006
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