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Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Polizeistrukturreform darf nicht zum Reförmchen verkümmern

Zu den heutigen Ankündigungen des Innenministers zu einer künftigen Polizeistrukturreform erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Eine Reform im Bereich der Polizei ist nötig und längst überfällig. Schon seit geraumer Zeit forderte deshalb die Fraktion der Linkspartei.PDS eindringlich, im Zuge der Kreisgebietsreform auch eine Polizeistrukturreform in Sachsen-Anhalt anzugehen. Polizeidirektionen in Magdeburg, Halle, Dessau, Stendal, Halberstadt und Merseburg sind aus unserer Sicht einfach zuviel!
Eine konsequente Reduzierung auf dieser strukturellen Ebene ist zwingend geboten.

Wichtig ist, diesen Prozess nach gründlicher Prüfung und Analyse mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl und ausschließlich gemeinsam mit den Polizistinnen und Polizisten anzugehen.

Innenminister Hövelmann beabsichtigt nun, dem Kabinett ein „Drei-Polizeidirektionen-Modell“ vorzuschlagen. Damit ist der ursprüngliche eindeutige Vorschlag eines extra dafür gebildeten Expertengremiums zur Polizeistrukturreform im Innenministerium, welcher in aller Konsequenz vorsah, nur noch zwei der bislang sechs Direktionen in Magdeburg und Halle zu erhalten, vom Tisch.
War es der „starke Gegenwind“ des Ministerpräsidenten Böhmer oder seines Amtskollegen Daehre, der die Entscheidung des Innenministers auf „neuen Kurs“ gebracht hat?!

Gradmesser für eine quantitative und qualitative Bewertung der Richtigkeit von Strukturentscheidungen im Bereich der Polizei kann und sollte aus Sicht der Linkspartei.PDS ausschließlich die Stärkung der Polizeireviere und damit der Erhalt und Ausbau der Flächenpräsenz der Polizei sein. Das wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass Aufgaben sowie Personal von den Direktionen an die Reviere umverteilt werden müssen.

Die Linkspartei.PDS fordert im Verlauf dieses Reformprozesses die Stärkung der Polizei in der Fläche und eine damit verbundene Präsenz der Beamtinnen und Beamten vor Ort im Interesse des subjektiven Sicherheitsbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Ausschließlich von diesen Kriterien sollte es abhängen, ob man einer Zweier- oder Dreiervariante hinsichtlich künftiger Polizeidirektionen den Vorrang gibt.“

Magdeburg, 25. August 2006


 

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Update 25.08.06
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