Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Kultur ins Grundgesetz!
Die Fraktion
der Linkspartei.PDS hat für die heutige Landtagssitzung
einen Antrag "Kultur ins Grundgesetz" eingereicht. Sachsen-Anhalt
soll Bestrebungen unterstützen, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz
zu verankern.
Hintergrund ist der Vorschlag der Enquetekommission "Kultur
in Deutschland" aus dem Jahre 2005, wonach der Artikel 20
b des Grundgesetzes um folgende Formulierung ergänzt werden
sollte: "Der Staat schützt und fördert die Kultur".
"Damit folgen wir auch Anregungen der Kulturpolitiker aller
Landtagsfraktionen der Linkspartei.PDS. Mit Anträgen in den
jeweiligen Landtagen wollen wir zu einer Grundgesetzergänzung
beitragen", sagt Stefan Gebhardt, kulturpolitischer Sprecher
der Fraktion. Schließlich sei in fast allen Bundesländern
die Förderung von Kunst und Kultur bereits eine staatliche
Aufgabe von Verfassungsrang.
Gebhardt weiter: "Die geforderte Ergänzung des Grundgesetzes
greift in den kulturellen Auftrag der Länder nicht ein, sondern
stützt und ergänzt ihn. Das Bekenntnis zur Verankerung
des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ist ein Bekenntnis zur Stärkung
der Kultur. Mit einer solchen Grundgesetzänderung würde
man die kulturellen Ziele mit den wirtschaftlichen und umweltbezogenen
Zielen gleichsetzen, die bereits im Grundgesetz verankert sind.
Gerade aus dem Kulturland Sachsen-Anhalt werbe ich für eine
Mehrheit für diesen Anspruch."
In ihrem Antrag
fordert die Linkspartei.PDS die Landesregierung auf, sich gegebenenfalls
mit einer Bundesratsinitiative für
eine entsprechende Grundgesetzänderung einzusetzen: "Wir
wollen mit dieser Initiative die Debatte befördern und das
Parlament in einen öffentlichen Diskurs zum Wert der Kultur
und seiner existenziellen Bedeutung für das Leben der Menschen
in der Gesellschaft einbeziehen", so Stefan Gebhardt abschließend.
Magdeburg, 06. Juli 2006
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