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Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
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Die Linkspartei.PDS: Schulnetz in Sachsen-Anhalt stabilisieren - Rechte der Schulträger stärken
Fraktion bringt Novelle des Schulgesetzes in den Landtag ein

Matthias Höhn, Landesvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS, erklärt zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt:

„Im Gegensatz zu Regierungsvertretern reden wir nicht über absonderliche Vorschläge wie Unterricht in Schulbussen, sondern machen Nägel mit Köpfen. Wie von der Linkspartei.PDS bereits im Wahlkampf angekündigt, ist eine der dringlichsten bildungspolitischen Aufgaben die Stabilisierung des zum Reißen gespannten Schulnetzes in Sachsen-Anhalt. Dafür liegt dem Landtag nun ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS vor.

Die noch von der alten Landesregierung erlassene Eingangsklassenverordnung setzt vor allem für den Fortbestand von Gymnasien und Gesamtschulen restriktive Grenzen. Diese starren Regelungen sehen vor, die Bildung von so genannten Eingangsklassen allein von der neu eingeschulten Schülerzahl abhängig zu machen. Für Gymnasien müssen das 75, für Gesamtschulen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler sein.
Die Linkspartei.PDS schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, auf die Schülerzahl der gesamten Schule abzustellen und nicht die Neuanmeldungen zum Maß aller Dinge zu machen. Für die Bildung einer Klasse sollen nach unserem Gesetzentwurf in der Grundschule mindestens 7 und in Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen mindestens 10 Schülerinnen und Schüler die Untergrenze bilden. Gleichzeitig soll die Mindestgröße von Gymnasien und Gesamtschulen gesenkt werden. Für Gesamtschulen sehen wir eine insgesamt niedrigere Mindestzügigkeit vor, um Gesamtschulen gerade auch auf dem Lande attraktiv zu machen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Schulträger vor Ort. Für den Fall, dass die Bildung von Eingangsklassen trotz der von uns vorgeschlagenen Veränderungen nicht genehmigt werden kann, soll bei der Entscheidung über die Zuweisung der betroffenen Schülerinnen und Schüler an eine andere Schule die Auffassung des Trägers der Schulentwicklungsplanung und nicht mehr der Schulbehörde maßgeblich sein.“

Magdeburg, 02. Juni 2006

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update 02.06.06
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