Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
--------------------------------------------------------------------------------
Die Linkspartei.PDS:
Ausweitung der Schleierfahndung
dient ausschließlich
einer voraussetzungslosen „Jedermann“-Kontrolle
Bei den Koalitionsvereinbarungen
zwischen CDU und SPD zeichnen sich in der Arbeitsgruppe Inneres
offenbar Kontroversen ab. Diskussionsbedarf
gibt es dem Anschein nach bei der von der CDU geforderten Ausweitung
der verdachtsunabhängigen Fahndung („Schleierfahndung“).
Dazu erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der
Fraktion, Gudrun Tiedge:
„Die
Befugniserweiterung der Polizei zur Schleierfahndung scheint
auch in Sachsen-Anhalt
Hochkonjunktur zu haben.
Im Rahmen anlass- und verdachtsunabhängiger Kontrollen soll
die Polizei berechtigt werden, aus eigener Initiative und nach
eigener Einschätzung ohne jeglichen Anlass und ohne jeglichen
Straftatenverdacht bei jeder beliebige Person, die sich an einem
vom Gesetz näher bezeichneten Ort aufhält, die Identität
festzustellen und Sachen in Augenschein zu nehmen.
Die Linkspartei.PDS
lehnt die Legalisierung verdachts- und anlassunabhängiger
Kontrollen auf das Entschiedenste ab.
Ein Abweichen vom rechtsstaatlichen Grundsatz, dass Ermittlung
und Verfolgung erst nach einer Straftat einsetzen dürfen,
ist auf keinem Fall hinnehmbar. Letztendlich wird sonst die Unschuldsvermutung
in ihr Gegenteil verkehrt.
Unterschiedslos
und ohne konkreten Anlass oder Verdacht sollen Bürgerinnen und Bürger zunächst zu potentiellen
Kriminellen erklärt werden. Doch damit ist Kriminalität
nicht einzudämmen.
Ohne Akzeptanz von Rechtsgrundsätzen sowie Bürger- und
Freiheitsrechten sind Ursachen und Bedingungen von Kriminalität
nicht einzugrenzen.
Nur die Wahrung
und der uneingeschränkte Schutz von Demokratie,
von Grund- und Freiheitsrechten, von Emanzipation und sozialer
Gerechtigkeit können die Ursachen von Kriminalität eindämmen.
Uns geht es deshalb nicht um die „Innere Sicherheit eines
starken Staates“, sondern ausschließlich um die persönliche
und öffentliche Sicherheit der Menschen.“
Magdeburg, 6. April 2006
|