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Verletzung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Verfassungsschutz ist Gesetzesbruch

Zur Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz hinsichtlich des „Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrums islamistischer Terrorismus (GIAZ) in Sachsen-Anhalt“ erklärt Gudrun Tiedge, rechtspol. Sprecherin der Fraktion und Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS zur Landtagswahl:

"Auch mit dem neuen Erlass des Innenministeriums vom 23. Dezember 2005 zum „Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus (GIAZ) in Sachsen-Anhalt“ liegt ein klarer Verstoß gegen das im Verfassungsschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankerte Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei vor.

Durch die Einrichtung des GIAZ kann in einem auf Dauer angelegten Zusammenwirken von Polizei, Verfassungsschutzbehörde und unter Umständen weiteren Behörden, wie Ausländer- oder Sicherheitsbehörden, Erkenntnisse zum islamistischen Extremismus und Terrorismus gewonnen und analysiert werden. Diese Übertretung des Trennungsgebots ist auf keinem Fall hinnehmbar. Es besteht dabei die Möglichkeit, personenbezogene Daten und Informationen zwischen Polizisten und Geheimdienstmitarbeitern ohne entsprechende Dokumentation auszutauschen und zu verwenden.

Die Linkspartei.PDS erneuert ihre Kritik am Gesetzesbruch der Landesregierung, da unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung das rechtsstaatliche Trennungsgebot unterwandert wird und damit Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unterwandert werden. Vor allem das Recht auf informelle Selbstbestimmung wird dabei verletzt.

Die Mitglieder der Fraktion werden bei Behandlung des Tagesordnungspunktes in einer Beratung des Innenausschusses des Landtages die Verletzung des Verfassungsschutzgesetzes nochmals thematisieren."

Magdeburg, 31. Januar 2006

 
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update 31.01.06
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