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Steuerliche Entlastung bei der Kinderbetreuung entspricht nicht den realen Erfordernissen

Es ist zunächst zu begrüßen, dass die Großkoalitionäre in Berlin Familien bei den anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung Entgegenkommen zeigen. Auf Bundesebene wurde vereinbart, dass Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 4000 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren gilt die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro, bei kleineren Kindern jedoch erst bei den Ausgaben, die eine Grenze von 1000 Euro überschreiten.

Diese Regelung geht an der Realität vorbei. Denn gerade Kinder von 0 bis 6 Jahren besuchen im Vergleich zu den Horten die Einrichtungen in überdurchschnittlichem Maß. Über 90 Prozent der 3- bis 6-Jährigen besuchen in Sachsen-Anhalt den Kindergarten. Deswegen sollte die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten ab dem ersten Euro für diese Altersgruppe ebenso gelten wie für ältere Kinder. Nur auf diesem Wege würde eine flächendeckende Entlastung von Familien erreicht werden können. Die Kritik von Elternverbänden ist daher zu teilen, nach der vor allem sozial schwache Familien und Alleinerziehende von der getroffenen Regelung nicht oder in nur sehr geringem Maße profitieren.

Die Linkspartei.PDS setzt sich konsequent für die Wiedereinführung des Ganztagsanspruches für alle Kinder, auch die arbeitsloser Eltern ein. Ebenso bedürfen momentane Standards der Kinderbetreuung, wie z.B. Freistellungsregelungen des Personals, dringender Verbesserungen. Weiterhin fordert die Linkspartei.PDS eine ErzieherInnenausbildung auf Hochschulniveau und die Tagespflege als Ergänzung zur Kindertagesstätte.

Eva von Angern
Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin

Magdeburg, 11. Januar 2006

 
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update 11.01.06
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