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Die Linkspartei.PDS zur Errichtung der „Stiftung Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten“: Richtiger Schritt in die falsche Richtung

Zum Gesetzentwurf zur Errichtung der „Stiftung Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten“ erklärt die rechtspol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

"In einer von der PDS beantragten Aktuellen Debatte „Zur Zukunft der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg“ am 12. November 2004 kündigte die Landesregierung die Errichtung einer Gedenkstättenstiftung des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Ziel der organisatorischen Vereinigung sämtlicher Gedenkstätten des Landes an; der Landtag nahm diese Absicht zustimmend zur Kenntnis.

Nach nunmehr einem reichlichen Jahr und kurz vor Ende der Legislaturperiode liegt der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten“ vor. Die Fraktion der Linkspartei.PDS begrüßt das Vorhaben zur Bildung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Sachsen-Anhaltischen Gedenkstätten. Allerdings erheben sich grundlegende Einwände:

  • Die Grundinhalte, die Aufgaben- und Zielsetzungen des vorliegenden Gesetzentwurfes entsprechen in keiner Weise den Vorstellungen der Gedenkstätten, den Interessen der Opferverbände und Betroffenen sowie den Erfahrungen anderer Bundesländer.
  • So beinhaltet der Gesetzentwurf die Gleichsetzung von Verbrechen während der Zeit des NS-Regimes mit Menschenrechtsverletzungen zu Zeiten der sowjetischen Besatzungszone und der SED-Diktatur. Das ist eine historisch abwegige Gleichstellung, politisch motiviert und absolut nicht hinnehmbar. Die historisch einmaligen Dimensionen der Naziverbrechen, die Vernichtung anderer Rassen, der Holocaust an 6 Millionen Juden und ein verbrecherischer Krieg mit Völkermord sind nicht vergleichbar mit anderen historischen Etappen Deutschlands. Eine Gleichsetzung mit der Zeit nach 1945 verwechselt Ursachen und Folgen. Eine Auseinandersetzung mit anderen Diktaturen und Verletzungen der Menschenrechte ist erforderlich, kann und darf aber nicht zu einer Gleichstellung mit den NS-Verbrechen führen.
  • Auch nach Vorlage des Gesetzentwurfes ist die Zukunft der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg mehr als ungewiss, da beabsichtigt ist, in die Stiftung nur alle landeseigenen Gedenkstätten zu überführen. Erst nach Übernahme in die Landesträgerschaft und nur mit Zustimmung der Landesregierung hat die Stiftung die Möglichkeit, die Trägerschaft der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg zu übernehmen. Doch letzteres ist mehr als ungewiss!
  • Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert grundlegende gesetzliche Änderungen hinsichtlich der Bestimmungen des Stiftungszwecks und eine Erweiterung der in eigener Trägerschaft unterhaltenen Gedenkstätten.


Die Stiftung Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten soll und muss sich zu einer eigenständigen und unabhängigen Einrichtung öffentlichen Rechts entwickeln können und die Arbeit der Gedenkstätten des Landes fördern und entwickeln."

Magdeburg, 13. Dezember 2005

 
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