Landesbehindertenbeauftragter
in Sachsen-Anhalt Interessenvertreter oder Verlegenheitslösung?
Zur Berufung
von Herrn Adrian Maerevoet zum Beauftragten für die Belange
behinderter Menschen in Sachsen-Anhalt für die Landesregierung
erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion Dr.
Detlef Eckert:
"Erneut
hat eine Landesregierung die Forderung der Behindertenverbände,
eine selbst von Behinderung betroffene Person zum/r Beauftragten
für die Belange behinderter Menschen zu berufen und damit
von vornherein ein gewisses Vertrauensverhältnis herzustellen,
ignoriert. Die Vorbehalte des Landesbehindertenbeirates wurden
meines Wissens trotz seiner Zustimmung nicht ausgeräumt.
Ausschlaggebend war letztendlich, dass infolge von Umstrukturierungsmaßnahmen
im Ministerium die Person mit Stelle zur Verfügung stand
und eine Stelle für eine Person von außen nicht zur
Verfügung stünde.
Das erscheint
als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit den Verbänden etwas wenig, auch wenn der berufene Beauftragte
bisher Referatsleiter für Behindertenhilfe war. Gerade in
dieser Position jedoch war er in Verbänden und bei Betroffenen
und auch in der Öffentlichkeit wegen seiner Konzepte für
die Behindertenhilfe umstritten.
Stellt sich
die Frage, warum eine per Gesetz (Behindertengleichstellungsgesetz
LSA, § 7) zu besetzende Position in der Landesregierung auf
mitgebrachte Stellen angewiesen ist. Oder ist die
Position des Behindertenbeauftragten für nicht mehr benötigte
Beamte gerade die richtige Funktion?
Mit der Berufung
von Herrn Maerevoet hat die Landesregierung sich erneut gegen
eine originäre Interessenvertretung für behinderte Menschen
entschieden."
Magdeburg, 20. September 2005
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