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Nicht die Klagemauer ist klagenswert - die juristischen Kenntnisse der angehenden Juristen sind beklagenswert!

Zu der in der heutigen Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung, Lokalteil, beschriebenen Absicht zweier Studenten des Fachschaftsrates der Juristischen Fakultät der Universität Halle gegen die Klagemauer zu klagen, erklärt die Wissenschaftspolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion, Dr. Petra Sitte:

Mit einem Blick in das Landeshochschulgesetz wäre nämlich schnell festzustellen gewesen, dass im § 65 „Studierendenschaft“ Abs. 1 das allgemeine politische Mandat rechtlich verankert ist.

Zu den Aufgaben der Studierendenschaft heißt es u.a.:
„Sie haben folgende Aufgaben
1. die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen;
2. die Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen;
3. an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule ... insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken;
4. auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für Grund- und Menschenrechte zu fördern;
5. kulturelle, fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;...“

Und weiter heißt es im gleichen Absatz des gleichen Paragraphen:
„Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studierendenschaft insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen sowie der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen. Die Studierenden und ihre Organe können für die Erfüllung ihrer Aufgaben Medien aller Art nutzen und in diesen Medien auch die Diskussion und Veröffentlichung zu allgemeinen gesellschaftlichen Fragen ermöglichen. Umfang und Kosten der Mediennutzung zu allgemeinen gesellschaftlichen Fragen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Umfang und Kosten aller Aufgaben der Studierendenschaft stehen. Eine überwiegende Nutzung zu allgemeinen gesellschaftlichen Fragen ist unzulässig.“

Soweit und so klar das Landeshochschulgesetz. Aus diesem Grund räumt die PDS-Landtagsfraktion einem Klageerfolg nur geringe Chancen ein!

Auslöser für die Aktion „Klagemauer“ war und ist die Absicht, Fragen der Einführung von Studiengebühren öffentlich zu thematisieren. Das hat nun ausdrücklich mit der sozialen Lage von Studierenden und mit dem Zugang zu Bildung als Grundrecht zu tun. Es werden also Interessen der Studierenden vertreten.

Die Klagemauer selbst ist eine unkonventionelle Initiative, die trotz des bescheidenen materiellen und finanziellen Aufwandes doch einen erheblichen Widerhall unter Hallenserinnen, Hallensern sowie Gästen der Stadt findet.

Es ist wohl eher zu vermuten, dass diese Aktion durch gerichtliche Klagen gestoppt werden soll, weil auch unter Studierenden, beispielsweise der Juristischen Fachschaft, die Ansicht vertreten wird, dass die Einführung von Studiengebühren eine politisch richtige Entscheidung sei. CDU und FDP sind ja beispielsweise Parteien, die sich ausdrücklich dafür aussprechen. In einigen Ländern wurden bereits sehr konkrete Schritte zur Einführung von Studiengebühren gegangen.

Die PDS lehnt dagegen die Einführung von Studiengebühren ab. Allerdings wurde ein entsprechender Gesetzesvorstoß der PDS-Landtagsfraktion erst vor wenigen Wochen im Landtag durch die Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.


Magdeburg, 14. Juli 2005

Dr. Petra Sitte
Wissenschaftspolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion
Mitglied des Stadtrates von Halle

 
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