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KiFöG-Urteil - Schlechtes Gesetz trotz Verfassungskonformität

Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes ist letztendlich zu akzeptieren, die Argumentation der Landesregierung indes nicht.

Wie die Volksstimme heute berichtet, argumentierte die Landesregierung damit, die Kommunen könnten die Elternbeiträge erhöhen und Spielräume zur Kostensenkung nutzen. Dass viele Kommunen diesen Weg mit Einführung des Kinderförderungsgesetzes im März 2003 gehen mussten, ist mittlerweile eine bewiesene Tatsache.

Die durchschnittlichen Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz in der Krippe steigerten sich um 22,70 Euro (+ 14,58 %).
Die durchschnittlichen Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz im Kindergarten steigerten sich um 14,71 Euro (+ 11,34 %).

Das Urteil ändert nichts an der desolaten Haushaltssituation vieler Kommunen und ebenso wenig an den Finanzierungsproblemen der beschwerdeführenden Gebietskörperschaften bei der Kinderbetreuung. Angemerkt sei auch, dass mit dem selben Verweis, doch die Elternbeiträge zu erhöhen, gegen den Volksentscheid zur Kinderbetreuung vom Januar 2005 seitens der Landesregierung Ängste geschürt wurden. Nun jedoch scheint eine Erhöhung der Elternbeiträge der Landesregierung ganz gut ins juristische Gefüge zu passen.


Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender

Magdeburg, 13.07.2005

 
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