KiFöG-Urteil
- Schlechtes Gesetz trotz Verfassungskonformität
Das Urteil
des Landesverfassungsgerichtes ist letztendlich zu akzeptieren,
die Argumentation der Landesregierung indes nicht.
Wie die Volksstimme
heute berichtet, argumentierte die Landesregierung damit, die
Kommunen könnten die Elternbeiträge erhöhen und
Spielräume zur Kostensenkung nutzen. Dass viele Kommunen
diesen Weg mit Einführung des Kinderförderungsgesetzes
im März 2003 gehen mussten, ist mittlerweile eine bewiesene
Tatsache.
Die durchschnittlichen
Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz in der Krippe
steigerten sich um 22,70 Euro (+ 14,58 %).
Die durchschnittlichen Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz
im Kindergarten steigerten sich um 14,71 Euro (+ 11,34 %).
Das Urteil
ändert nichts an der desolaten Haushaltssituation vieler
Kommunen und ebenso wenig an den Finanzierungsproblemen der beschwerdeführenden
Gebietskörperschaften bei der Kinderbetreuung. Angemerkt
sei auch, dass mit dem selben Verweis, doch die Elternbeiträge
zu erhöhen, gegen den Volksentscheid zur Kinderbetreuung
vom Januar 2005 seitens der Landesregierung Ängste geschürt
wurden. Nun jedoch scheint eine Erhöhung der Elternbeiträge
der Landesregierung ganz gut ins juristische Gefüge zu passen.
Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender
Magdeburg,
13.07.2005
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