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Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Bodenreform unverständlich

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das die Landenteignungen von Bodenreform-Erben für rechtens erklärt, stellt der agrarpol. Sprecher der Fraktion Hans-Jörg Krause fest:

"Mit Bedauern ist zur Kenntnis zu nehmen, dass nun die Enteignung von Bodenrormland-Erben endgültig rechtens ist. Die PDS hatte sich stets konsequent für die Erben und ihre Ansprüche eingesetzt, nun ist die Enttäuschung um so größer.

Die PDS bleibt bei ihrer Auffassung, dass die Ansprüche der Erben in vollem Umfang berechtigt waren, auch wenn nun andere Tatsachen geschaffen sind, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.

Bundes- wie Landesregierung können sich freuen. Vergessen ist - auch bei den Betroffenen - nicht, dass es die Bundesregierung war, die mit ihrem Einspruch gegen das Straßburger Urteil vom Januar 2004 den Stein erst ins Rollen brachte. Diesem Einspruch ist es letztlich zu danken, dass nun allein in Sachsen-Anhalt Betroffene in ca. 18.000 Einzelfällen einer Fläche von rund 26.000 ha verlustig gehen.
Da muss die Feststellung erlaubt sein: Dieses Urteil ist und bleibt unverständlich!"

Magdeburg, 30. Juni 2005

 
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