Urteil
des Europäischen Gerichtshofes zu Bodenreform unverständlich
Zum heutigen
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
das die Landenteignungen von Bodenreform-Erben für rechtens
erklärt, stellt der agrarpol. Sprecher der Fraktion Hans-Jörg
Krause fest:
"Mit
Bedauern ist zur Kenntnis zu nehmen, dass nun die Enteignung von
Bodenrormland-Erben endgültig rechtens ist. Die PDS hatte
sich stets konsequent für die Erben und ihre Ansprüche
eingesetzt, nun ist die Enttäuschung um so größer.
Die PDS bleibt
bei ihrer Auffassung, dass die Ansprüche der Erben in vollem
Umfang berechtigt waren, auch wenn nun andere Tatsachen geschaffen
sind, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.
Bundes- wie
Landesregierung können sich freuen. Vergessen ist - auch
bei den Betroffenen - nicht, dass es die Bundesregierung war,
die mit ihrem Einspruch gegen das Straßburger Urteil vom
Januar 2004 den Stein erst ins Rollen brachte. Diesem Einspruch
ist es letztlich zu danken, dass nun allein in Sachsen-Anhalt
Betroffene in ca. 18.000 Einzelfällen einer Fläche von
rund 26.000 ha verlustig gehen.
Da muss die Feststellung erlaubt sein: Dieses Urteil ist und bleibt
unverständlich!"
Magdeburg,
30. Juni 2005
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