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Neuregelung des Rettungsdienstes ist halbherziger Fortschritt

Zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes erklärt die gesundheitspol. Sprecherin der Fraktion Birke Bull:

"Im Grundsatz ist die lang erwartete Novelle des Rettungsdienstgesetzes zu begrüßen. Vor allem das bislang kleinstaatlich organisierte Netz von Leitstellen war für die BeitragszahlerInnen der Gesetzlichen Krankenversicherung ein unnötig belastender Kostenfaktor.
Die im Gesetz angestrebte Konzentration auf fünf bis sieben Leitstellen ist vor diesem Hintergrund durchaus zu begrüßen, bleibt aber halbherzig.

Die durch die Landesregierung unmäßig verzögerte Gebietsreform reduziert eine Neuordnung auf einen Zwischenschritt – den der freiwilligen Zweckvereinbarung.
Die Variante von 5 Leitstellen war im übrigen bereits im WIBERA-Gutachten eine favorisierte Version und wäre mit fünf Großkreisen in Sachsen-Anhalt eine realistische Alternative."


Magdeburg, 28. Juni 2005

 
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update 28.06..05
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