Neuregelung
des Rettungsdienstes ist halbherziger Fortschritt
Zur Neufassung
des Rettungsdienstgesetzes erklärt die gesundheitspol. Sprecherin
der Fraktion Birke Bull:
"Im Grundsatz
ist die lang erwartete Novelle des Rettungsdienstgesetzes zu begrüßen.
Vor allem das bislang kleinstaatlich organisierte Netz von Leitstellen
war für die BeitragszahlerInnen der Gesetzlichen Krankenversicherung
ein unnötig belastender Kostenfaktor.
Die im Gesetz angestrebte Konzentration auf fünf bis sieben
Leitstellen ist vor diesem Hintergrund durchaus zu begrüßen,
bleibt aber halbherzig.
Die durch
die Landesregierung unmäßig verzögerte Gebietsreform
reduziert eine Neuordnung auf einen Zwischenschritt den
der freiwilligen Zweckvereinbarung.
Die Variante von 5 Leitstellen war im übrigen bereits im
WIBERA-Gutachten eine favorisierte Version und wäre mit fünf
Großkreisen in Sachsen-Anhalt eine realistische Alternative."
Magdeburg, 28. Juni 2005
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