Koalition
und Landesregierung setzen Verschleierungstaktik bei der Aufklärung
der Umstände des Todes des Asylbewerbers Oury Jallow fort
Die CDU/FDP-Koalition
hat ihre Verschleierungstaktik bei der Aufklärung der Umstände
des Todes des Asylbewerbers Oury Jallow am heutigen Tag im Ausschuss
für Inneres fortgesetzt.
Auch heute
wurde gegen die Stimmen von PDS und SPD mehrheitlich die Herstellung
der Vertraulichkeit für die gesamte Behandlung der Umstände
und Ermittlungen zum Tode des Asylbewerbers Oury Jallow im Polizeirevier
Dessau beschlossen.
Nur in besonderen
Fällen sieht die Geschäftsordnung des Landtages von
Sachsen-Anhalt aber vor, dass Ausschüsse Teile ihrer Verhandlungen
für vertraulich erklären können.
Entsprechend
eines Beschlusses des Landtages war die Landesregierung gebeten
wurden, nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen in
den zuständigen Ausschüssen für Inneres und Recht
und Verfassung über die Todesumstände zu berichten.
So hat es bisher in beiden Ausschüssen - ohne Herstellung
der Vertraulichkeit - Zwischenberichte gegeben.
Natürlich
hätte die Landesregierung auf Fragen zu offenkundig bestehenden
Differenzen zu bisherigen Aussagen im nichtöffentlichen Teil
Antwort geben müssen.
Die Öffentlichkeit
hat ein Recht auf umfassende Information und Aufklärung zum
bestehenden Sachverhalt und zu existierenden Widersprüchen.
Dem kommen Landesregierung und Koalition in keiner Weise nach.
Die PDS wird
prüfen, ob aufgrund widersprüchlicher Aussagen im Ausschuss
für Inneres im Februar diesen Jahres bezüglich vorhandener
Tonbandmitschnitte die Landesregierung gegen Artikel 53 der Landesverfassung
Frage- und Auskunftsrecht der Mitglieder des Landtages
verstoßen hat und den Abgeordneten bewusst Informationen
vorenthalten hat.
Magdeburg, den 20. Juni 2005
Matthias Gärtner
Innenpolitischer Sprecher
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