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PDS begrüßt Straßburger Urteil zu Bodenreform - Auffassung der PDS bestätigt

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Klage von Alteigentümern erklärt der agrarpol. Sprecher der Fraktion Hans-Jörg Krause:

"Die PDS-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach Alteigentümer, die im Zuge der Bodenreform in der damaligen sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden, keinen Anspruch auf Rückgabe der Ländereien oder Ausgleichsleistungen haben.

Nach der Entscheidung des EGMR im vergangenen Jahr, dass Enteignungen ehemaliger DDR-Bürger von Grund und Boden, der aus der Bodenreform stammt, rechtswidrig sind, bestätigt das Straßburger Gericht heute erneut die Auffassung der PDS.

Die Ergebnisse der Bodenreform sollten jetzt endlich auch von der Bundesregierung ohne Wenn und Aber akzeptiert werden. Es wäre nur folgerichtig, wenn die Bundesregierung ihren Einspruch gegen das Urteil der Straßburger Richter zugunsten der Bodenreform-Erben zurückzieht.
Damit würde im ländlichen Raum endlich Rechtsfrieden einziehen."


Magdeburg, 30. März 2005


 
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update 30.03.05
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