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Weihman/Schöb-Modell ist kalkulierbarer als Rehbergers Vorstoß, Niedriglohnsektor auszuweiten

Zur aktuellen Debatte der Einführung subventionierter Löhne erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der PDS-Landtagsfraktion, Dr. Frank Thiel:

"Rehbergers Modellvorhaben ist ein erneuter Versuch, den Niedriglohnsektor in Sachsen-Anhalt auszuweiten und nun auch noch mit kräftiger staatlicher Hilfe. Ein „Einstiegsgeld“ soll Unternehmen motivieren, weitere Billigjobs anzubieten. Stundelöhne von vier bis fünf Euro sollen mit zwei bis drei Euro staatlicher Subventionsmittel ergänzt werden. Hat unser Wirtschaftsminister vergessen, dass in Deutschland mehr als 600 Berufsgruppen bereits jetzt unter 5 Euro bezahlt werden? Und trotzdem ist die Arbeitslosigkeit nicht deutlich gesunken.

Ein Alternative zum Modell von Weihmann und Schöb ist es allerdings nicht. Die beiden Magdeburger Professoren fordern die Zahlung der Lohnnebenkosten durch den Staat, wenn Jobs im Niedriglohnbereich angeboten werden, allerdings bei strenger Beauflagung der Unternehmen, damit keine interne Substitution von Niedriglohnjobs erfolgt. Somit werden zumindest Mitnahmeeffekte eingeschränkt und Drehtüreffekte ausgeschlossen.

Wie viel ist einem Unternehmen die Arbeit in seiner Wertschöpfungskette noch wert, wenn sie nur noch mit staatlicher Subvention bezahlt werden kann? Dass Arbeit immer mehr abgewertet wird, kann nicht Inhalt der Politik sein. Es ist schon erstaunlich, wie liberale Politik immer mehr dazu beitragen will, den Unternehmen in Sachsen-Anhalt mit staatlichem Eingreifen ihre Arbeit zu finanzieren. Das ist wohl nicht ohne Grund in Deutschland beispiellos.

Notwendiger denn je ist die Diskussion zu existenzsichernder, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Mindestlöhnen und der Einführung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, wie sie von der PDS gefordert wird.

Und womit sich Politik vor allem beschäftigen sollte, beschreibt übrigens Artikel 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta: "Der Gesetzgeber ist unabhängig von der Tarifautonomie der Sozialpartner durch das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verpflichtet einer Ausweitung von Arbeitsverhältnissen entgegenzuwirken, die einerseits keine eigenständige, dem gegenwärtigen gesellschaftlichen Lebensniveau entsprechende Lebensführung erlauben und andererseits mit den Risiken weiteren sozialen Abstiegs und späterer Armut verknüpft sind."
Darüber ist aus dem Wirtschaftsministerium bis jetzt wenig zu hören."

Magdeburg, 14. Februar 2005

 
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update 14.02.05
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