PDS lehnt SPD-Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen
Hunden ab
Die PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute im Ausschuss
für Inneres den Gesetzentwurf der SPD zum Schutz vor gefährlichen
Hunden abgelehnt.
Eine Anhörung des Ausschusses hatte ergeben, dass dieser
Entwurf in der Praxis nicht umzusetzen ist und Beißattacken
auch nicht verhindern wird.
Einzelne Hunderassen mit Verboten zu belegen, funktioniert nicht.
Notwendig ist vielmehr, dass gegen verantwortungslose Hundehalter
härtere Sanktionen erfolgen.
Das größte Manko dieses Entwurfes besteht in der überaus
hohen Regelungsdichte. Wer soll das bezahlen, beziehungsweise,
dass was dem Entwurf völlig fehlt, ist eine Kostenfolgeabschätzung
insbesondere auch für die Kommunen. Aus den genannten Gründen
hat die PDS das Vorhaben der SPD abgelehnt .
Magdeburg, den 2. Februar 2005
Matthias Gärtner
Innenpolitischer Sprecher
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