Studiengebühren
in Sachsen-Anhalt würden soziale Belastungen von Studierenden
und ihren Familien verschärfen
Zum Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes zu Fragen der Gesetzgebungskompetenz
des Bundes bezogen auf die Gebührenfreiheit des Erststudiums
und konsekutiver Studiengänge sowie auf Verfasste Studierendenschaften
erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion
Dr. Petra Sitte:
"Das
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat lediglich die Regelungskompetenz
des Bundes negativ beschieden.
Damit ist klar, allein die Länder haben Fragen der Gebührenfreiheit
von Erststudium und konsekutiven Studiengängen sowie zur
Verfassten Studierendenschaft zu regeln. Allerdings so
geht aus der Urteilsbegründung hervor sollte dazu
auch ein abgestimmtes Vorgehen der Länder organisiert werden.
Das Verfassungsgericht
hat zum einen jedoch ausdrücklich darauf verwiesen, dass
es nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren
und Verfasste Studierendenschaft verfassungsgemäß sind.
Zum anderen hatte es nicht darüber zu entscheiden, ob Studiengebühren
politisch, bildungspolitisch, gesellschaftspolitisch, finanzpolitisch
etc. vernünftig sind!!!
Diese Fragen
sind damit Themenstellungen, die eines umfassenden und öffentlich
geführten Diskurses im Land bedürfen, weil die Konsequenzen
in ihrer Komplexität und Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit
des Landes Sachsen-Anhalt abzuschätzen sind! Dazu gibt es
schon heute sehr verschiedene Sichtweisen.
Das Bundesverfassungsgericht
hat mit seinem Urteil die Einführung von Studiengebühren
möglich gemacht aber nicht für notwendig erklärt!
Das Urteil kann damit nicht als Aufforderung instrumentalisiert
werden, Studiengebühren einzuführen und gegen verfasste
Studierendenschaften vorzugehen.
Die PDS ist
sich darüber im Klaren, dass die Debatte zur Einführung
von verschiedenen Seiten wieder verstärkt geführt werden
wird. Sie stellt sich natürlich dieser Diskussion, wird aber
zugleich darauf drängen, dass grundsätzlich die Bildungschancen
für Jugendliche unabhängig von der persönlichen
und familiären sozialen Lage zu sichern sind.
PISA und der jüngste Armutsbericht haben längst erhebliche
Bildungsnachteile für Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren
Familien belegt.
Kultusminister
Prof. Olbertz hat das Land als Mitkläger der Normenkontrollklage
vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten und zugleich - entgegen
eigener Beteuerungen in Diskussionen um das Hochschulstrukturgesetz
und früherer Positionen der CDU in Sachsen-Anhalt - Studiengebühren
befürwortet.
Im Kontext
niedriger Durchschnittseinkommen, hoher Arbeitslosigkeit, hoher
Wanderungsverluste, eines absehbaren Fachkräftemangels sollte
die jetzige Regelung des Landeshochschulgesetzes nicht angetastet
werden. Ein Studium führt schon heute zu erheblichen sozialen
Belastungen von Studierenden und ihren Familien. Studiengebühren
werden diese noch verschärfen.
Bei der geltenden Regelung im Land zu bleiben, könnte sich
vergleichsweise auch als positiver Standortfaktor
auswirken und insbesondere Landeskinder veranlassen,
hier zu studierenden. Nicht zuletzt verbindet sich damit die Absicht,
möglichst auch zu motivieren, in einem bildungsfreundlichen
Land den Berufsstart und damit Lebensperspektive zu suchen."
Halle, 26.
Januar 2005
|