CDU propagiert
Unwahrheiten, um Menschen zum NEIN beim Volksentscheid zu bewegen
Die CDU-Landtagsfraktion
informiert mit Schreiben vom 12. Januar 2005 die Kindertagesstätten
im Land unter der Überschrift Gute Gründe für
ein NEIN beim Volksentscheid über ihren Standpunkt
gegenüber dem Volksentscheid.
Hierzu erklärt
die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion,
Eva von Angern:
Es ist
hanebüchener Unsinn, wenn die CDU in ihrem Schreiben propagiert,
dass ein Zurück zum KiBeG bedeutet, dass der Bildungsauftrag
wieder aufgegeben wird.
Richtig ist
vielmehr, dass der am 23.Januar 2005 zur Entscheidung stehende
Gesetzentwurf einen ähnlich lautenden Bildungsauftrag wie
das KiFöG enthält. Entscheidender Unterschied ist, dass
nur unter den Rahmenbedingungen des KiBeGs dieser Bildungsauftrag
auch umgesetzt werden kann. Zum einen werden Kinder nicht teilweise
von Bildung ausgegrenzt. Zum anderen wird ErzieherInnen die Möglichkeit
gegeben, sich entsprechend auf den Bildungsauftrag fachlich vorzubereiten.
Die im Brief
enthaltene Formulierung erzwungene landesweite Abstimmung
zeugt davon, dass die CDU-Fraktion kein Demokratieverständnis
hat. Volksbegehren und Volksentscheid sind in der Verfassung festgeschriebene
Rechte, die jeder Bürger und jede Bürgerin wahrnehmen
kann. Die CDU-Fraktion sollte daher die Verfassungskonformität
ihrer Aussage prüfen.
Die CDU-Landtagsfraktion
sollte den Menschen in Sachsen-Anhalt ein Verantwortungsbewusstsein
zubilligen, zumal sie selbst meint, ein solches zu besitzen."
Magdeburg,
18. Januar 2005
|