PDS
zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes: Kinderrechte bleiben
außen vor
Das Urteil
des Landesverfassungsgerichts zum Kinderförderungsgesetz
war zu erwarten. Die PDS hat die Rechtmäßigkeit des
KiFöG nie in Frage gestellt. Keine Ganztagskinderbetreuung
für arbeitslose Eltern, das bedeutet aber auch: Von Kindern
ist da leider keine Rede. Hier wird der gravierende Unterschied
in der Herangehensweise an die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt
deutlich.
Die PDS ist
der Auffassung, dass es sich hinsichtlich gleicher Startchancen
für alle Kinder, also auch für die arbeitsloser Eltern,
vornehmlich nicht um eine rechtliche Frage handelt, sondern vielmehr
um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der politischen Prioritätensetzung.
Auch ein Ganztagsanspruch für alle Kinder ist und war unter
dem bis März 2003 geltenden Kinderbetreuungsgesetz verfassungsrechtlich
unbedenklich.
Dass CDU und
FDP ihr Handeln mit diesem Urteil bestätigt sehen, liegt
zwar in der Natur der Sache, wird aber letztendlich am 23. Januar
2005 durch das Volk entschieden. An diesem Tag werden die Bürgerinnen
und Bürger Sachsen-Anhalts die politische Prioritätensetzung
im Land nachhaltig beeinflussen.
Unverständlich
ist in diesem Zusammenhang die Meinung des Städte- und Gemeindebundes,
der den Gesetzentwurf des Bündnisses Für ein kinder-
und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt mit der Begründung
ablehnt, damit würde ein finanzieller Mehraufwand für
die Kommunen einhergehen. Richtig ist vielmehr, dass bei einem
erfolgreichen Volksentscheid die Landesausgaben pro betreutem
Kind deutlich steigen würden. Kreisangehörige Gemeinden
und Eltern würden dadurch entlastet.
Vor dem Hintergrund
der Entscheidung des Städte- und Gemeindebundes erscheint
es widersinnig, dass momentan gerade Kommunen wie Halle und Naumburg
Verfassungsbeschwerde einreichen. Sie beklagen den deutlichen
finanziellen Mehraufwand durch das geltende Kinderförderungsgesetz.
Die PDS unterstützt
weiterhin den Erfolg des Volksentscheides, es geht in dieser Frage
um die Rechte von Kindern, und genau diese werden vom jetzt geltenden
Gesetz nach Auffassung der PDS beschnitten.
Eva von Angern
Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin
Magdeburg,
16.11.2004
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